Hygienekonzept für Foto-Spaziergänge

Aus aktuellem (unerfreulichem) Anlass habe ich vor einer Woche ein schriftliches Hygienekonzept speziell für die Foto-Spaziergänge entwickelt. Voraussichtlich wird es zumindest für den Monat November bedeutungslos sein, da ohnehin keine Veranstaltungen stattfinden können. Aber für das bevorstehende Wochenende und natürlich die Zeit nach Lockerung der bald verhängten Beschränkungen wird es selbstverständlich gültig sein.

Allgemeine Regelungen

Die auf der Internetseite www.fotospaziergang.net aufgelisteten Foto-Spaziergänge werden allesamt durch den Kursleiter Sebastian Schröder-Esch durchgeführt. Unabhängig von der jeweiligen Situation und den gültigen Regelungen bzgl. der Eindämmung der Corona-Pandemie gelten folgende allgemeinen Regelungen:

  • Die Touren finden ausschließlich im Freien statt.
  • Die Gruppengröße beträgt bei Foto-Spaziergängen max. 6 Personen plus Kursleitung (1 Person), bei Foto-Treffs max. 12 Personen plus 1.
  • Die Teilnahme ist ausschließlich nach vorheriger Anmeldung möglich. Hierbei werden der vollständige Name und die Mailadresse der Teilnehmerin bzw. des Teilnehmers erfasst. Auch die Bezahlung erfolgt im Vorfeld.
  • Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.

Konkrete Maßnahmen

Über die allgemeinen Regelungen hinaus kommen mit sofortiger Wirkung und bis auf Widerruf folgende Vorsichtsmaßnahmen im Sinne des Infektionsschutzes zur Anwendung:

  • Teilnahmevoraussetzung:
    Es dürfen nur Personen an den Foto-Spaziergängen und Foto-Treffs teilnehmen, die weder selber infiziert sind, noch Corona-Symptome aufweisen, noch jüngst Kontakt zu einer positiv getesteten bzw. nachweislich infizierten Person hatten.
  • Abstand:
    Zwischen Teilnehmer*innen aus verschiedenen Haushalten ist der Abstand von mindestens 1,5 m einzuhalten. Zu Beginn der Veranstaltung weist der Kursleiter hierauf explizit hin und achtet während des Spaziergangs auf die Einhaltung
  • Mund-Nasen-Abdeckung („Maske“):
    Dieser ist immer dann anzulegen, wenn der Abstand von 1,5 m ausnahmsweise nicht eingehalten werden kann.
  • Hygieneregeln:
    Händeschütteln oder andere Formen des Körperkontakts werden vermieden.
  • Bei (ggf. nachträglichem) Bekanntwerden einer Infektion mind. einer Teilnehmerin bzw. eines Teilnehmers informiert der Kursleiter die gesamte Gruppe sowie das Gesundheitsamt.


22. Oktober 2020
Sebastian Schröder-Esch
(www.schroeder-esch.de)

Allgemein Hygiene

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Geographer, naturalist and photographer (www.schroeder-esch.de). Based in Germany, but always keen to travel and explore